Stellungnahme des AVO zur MDR-Sendung ,,exakt,,

02.09.2016

Stellungnahme des AVO zur MDR-Sendung ,,exakt,,

 

Am 24.08.2016 strahlte der MDR die Sendung ,,exakt,, aus. Im Verlauf des Beitrages wurden einige Aussagen getätigt, die schlichtweg falsch sind und die wir deswegen so nicht stehenlassen können. Als fachkundige Angler und Mitglieder eines anerkannten Naturschutzverbandes lassen wir uns durch bloße Behauptungen keinesfalls verunglimpfen bzw. diffamieren. Angesichts unserer breitgefächerten Aktivitäten, pflegen wir u.a. einen verantwortungsvollen und tierschutzgerechten Umgang mit dem Fisch, unseren Gewässern, sowie den rechtlichen Gegebenheiten.

Die Behauptungen des PETA-Aktivisten Dr. Haferbeck , wurden noch im Verlauf der Sendung von Prof. Arlinghaus mit wissenschaftlichen Untersuchungsergebnissen als solche entlarvt bzw. widerlegt. Seine öffentliche Abwertung der Kompetenz seines ehemaligen Arbeitgebers, soll nicht Inhalt dieser STN sein.

Prof. Arlinghaus bescheinigte der Angelfischerei i.Ü. auch eine bestimmte Notwendigkeit.

Ebenfalls ist die Aussage des Präsidenten des DAV-LAV nicht korrekt. Ein 30-stündiger Besuch des Fischereilehrgangs ist Pflicht und erfolgt nicht auf freiwilliger Basis. Erst nach bestandener schriftlicher Prüfung kann eine mündliche erfolgen. Die Gebühren für den Pflicht-Lehrgang betragen zwischen 50,- und 70,- €, für das Ablegen der Prüfung werden 56,- € für Erwachsene und 28,- € für Jugendliche bis 18 Jahre an die Behörde entrichtet. Erst nach bestandener Prüfung kann ein Fischereischein ausgestellt werden. Die Gebühren hierfür sind ebenfalls nach Alter und Dauer der Gültigkeit gestaffelt. Für einen lebenslang geltenden Fischereischein werden z.B. 275,- € fällig. Es folgt die Aufnahmegebühr in den Verein, sowie der jährliche Mitgliedsbeitrag, je nach Gebührenordnung.

Ein Vergleich eines Angelfischers mit einem gewerblichen Fischer kann nicht gezogen werden. Gewerbliche Fischer unterliegen u.a. den Zwängen des Marktes.

Als AVO legen wir für unsere Besatzmaßnahmen, die fachlichen Besatzrichtlinien des Instituts für Binnenfischerei in Potsdam/Sacrow zugrunde. Das bedeutet, dass z.Bsp. unsere Fließgewässer, ausschließlich mit Besatzmaterial aus dem Einzugsgebiet der Elbe besetzt werden, sollte ein Besatz notwendig sein. Somit ist eine genetische Verfälschung des Fischbestandes nicht möglich.

Eine pauschale Verunglimpfung der Angelfischerei, wie teilweise in dem Bericht dargestellt, wird von uns konsequent zurückgewiesen.